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Einwohnerratssitzungen und Gemeindeversammlungen sind möglich

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass Einwohnerratssitzungen und Gemeindeversammlungen möglich sind, wenn überwiegende öffentliche Interessen dies gebieten. Die Gemeinden müssen ein begründetes Gesuch mit Schutzkonzept einreichen, die FKD entscheidet im Einzelfall. Für die Gemeinden, die bis Ende Juni keine Einwohnerratssitzung oder Gemeindeversamlung durchführen können bzw. wollen, wird die Frist für die Genehmigung der Jahresrechnung bis zum 30. September 2020 erstreckt.

RRB betreffend Durchführung ER und GV

Musterkonzept zur Durchführung von ER und GV