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Beibehaltung der Lohnmeldepflicht

Der Regierungsrat hat eine Motion zur Abschaffung der Lohnmeldepflicht entgegen genommen, der Verband setzt sich für deren Erhalt ein!

Der Regierungsrat hat an der Landratssitzung vom 19./26. März 2015 eine Motion von Landrat Michel Herrmann, Gelterkinden, zur Abschaffung der Lohnmeldepflicht entgegen genommen. Diese Pflicht war im Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2006 eingeführt worden und ermöglichte die systematische Erfassung der Haupt- und Nebeneinkünfte der Arbeitnehmenden. Ausserdem konnte der Aufwand der Steuerveranlagungsbehörden bei Kanton und Gemeinden erheblich reduziert werden, weil die Daten nicht aufwändig anderweitig beschafft werden mussten. Dass durch die Lohnmeldepflicht auch die Steuerhinterziehung erheblich erschwert wurde, versteht sich von selbst. Angesichts der möglichen bzw. drohenden Abschaffung dieser Lohnmeldeppflicht haben sich nun der Verband der Verantwortlichen für Gemeindesteuern und Gemeindefinanzen (VGFS-BL) sowie der Gemeindeverwalterverband (GVV BL) bei Regierungsrat Lauber für deren Erhalt eingesetzt. Gerade in finanziell schwierigen Zeiten sollten derartige Instrumente nicht fahrlässig aus der Hand gegeben werden, zumal der Mehraufwand für die KMU gemäss einer Interpellationsantwort der Regierung aus dem Jahr 2010 vernachlässigbar ist. 

Schreiben VGFS-BL

Schreiben GVV BL