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Kein Zusatzaufwand wegen kantonalem Sparbeschluss

​Viele Gemeinden verweisen in ihren kommunalen Reglementen auf das kantonale Personalrecht oder haben Teile von diesem übernommen. Die Lohnsenkung des Kantons hat deshalb je nach konkreter Regelung direkte Auswirkungen auf die Gemeinden, und zwar ob sie wollen oder nicht!

Diejenigen Gemeinden, die in ihren kommunalen Reglementen integral auf das Personalrecht des Kantons oder mindestens auf die dortigen Lohntabellen verweisen, werden durch den allfälligen Lohnsenkungsentscheid des Landrates direkt betroffen sein. Unabhängig davon, ob sie den Sparbeschluss gutheissen oder nicht. Nach Anfrage verschiedener Gemeinden, wie sie diesen Automatismus verhindern können, haben wir uns beim Kanton für eine Lösung eingesetzt. Diese soll es den Gemeinden - und notabene auch den unzähligen betroffenen Institutionen wie APH, Spitex, von Stiftungen oder Vereinen geführte Bildungseinrichtungen etc. - ermöglichen, ohne Zusatzaufwand auf die Lohnsenkung verzichten zu können. Dies wäre unserer Ansicht nach in Form einer zweiten Lohntabelle möglich, die explizit dem Sparbeschluss des Landrates geschuldet nur für das Kantonspersonal gilt sowie für diejenigen Gemeinden und Institutionen, die sich diesem Beschluss ausdrücklich anschliessen. Dies würde allen Gemeinden, die direkt oder indirekt von den Lohntabellen des Kantons abhängen, ermöglichen, den Sparbeschluss bewusst mitzutragen, oder aber bewusst darauf zu verzichten. 

Es geht nicht um die politische Frage, ob der Sparbeschluss sinnvoll ist oder nicht. Es geht einzig darum, dass er in der geplanten Form unerwünschte Auswirkungen auf andere Institutionen hat und diese zu entsprechenden Handlungen zwingt. 

Mit der vom Kanton getroffenen Lösung müssen all jene Gemeinden, welche dem Personal kein Sparopfer abverlangen wollen, in Windeseile entweder ihre kommunalen Reglemente anpassen - mit dem dafür notwendigen Gang vor die Gemeindeversammlung oder den Einwohnerrat -, oder andere Lösungen suchen. Wie die verschiedenen Institutionen die Frage lösen, ist offen. All dieser Zusatzaufwand könnte aber verhindert werden, wenn der Kanton zur bestehenden eine zweite Lohntabelle erstellt. Der Effizienzgedanke scheint trotz Sparpaket noch nicht ganz verankert zu sein.

Der Gemeindeverwalterverband bittet deshalb die Gemeindevertreter im Landrat, sich - wenn es denn sein muss - für einen Entscheid einzusetzen, der nicht bei einer Vielzahl von Organisationen einen Rattenschwanz an Arbeiten auslöst. 

Caroline Rietschi
Präsidetin GVV BL