FAQ eUmzug (Nutzersicht)

Staatsangehörigkeit - Ich bin Ausländer/in, kann ich den Dienst auch nutzen?
Ja, die Voraussetzungen finden Sie unter https://www.eumzug.swiss/eumzug/ (eUmzugCH Einstiegsseite)

Benachrichtigung - Wie werde ich benachrichtigt, wenn ich den Dienst nutze?
  • Mailbestätigung Status eingereicht
  • Mailbestätigung Status abgelehnt
Dokumente - Welche Dokumente brauche ich?
Die verlangten Dokumente sind in der Anmeldungs- und Registerverordnung (ARV) ersichtlich. Es kommt jeweils darauf an, ob es sich um einen Zuzug oder Umzug, und ob es sich um eine Person ausländischer oder schweizerischer Staatsangehörigkeit handelt.

Gebühren - Welche Gebühren verrechnet die Plattform?
Für den eUmzug werden keine Gebühren erhoben. Einige Kantone verlangen Anmeldegebühren. Diese können Sie am Ende der eUmzugs-Meldung via Plattform mit der Kreditkarte bezahlen. Die Gebühren des Amtes für Migration und Bürgerrecht werden ausserhalb der Plattform verrechnet.

Heimatschein - Was passiert bei einem Wegzug mit dem Heimatschein?
Die Wegzugsgemeinde schickt den Heimatschein per Post an die Zuzugsgemeinde. Ist bei der Wegzugsgemeinde kein Heimatschein mehr deponiert, wird die Zuzugsgemeinde auf Sie zukommen, falls Sie dort einen Heimatschein einreichen müssen.

Hunde - Können die Hundehalter uns ihren Hund via Plattform mitteilen?
Ja, es ist jedoch lediglich ein Informationsdienst (keine Amicus-Anbindung). Es werden keine Dokumente (z.B. Heimtierausweis) verlangt.
 
Hunde - Werden die Gebühren für die Hundetaxe auf der Plattform verrechnet?
Nein, dies ist nicht vorgesehen.
 
Kinder - Ich kann meine Kinder nicht mitmelden. An was könnte dies liegen?
Bedingung: Das Kind muss minderjährig sein und Sie müssen über das Sorgerecht verfügen.
 
Falls Sie das minderjährige Kind bei den Beziehungspersonen nicht anwählen können, kann die Gemeinde überprüfen, ob das Sorgerecht im Register korrekt zugeteilt ist. Haben Sie zu Recht kein Sorgerecht, ist das Kind durch die sorgeberechtigte Person umzumelden.
 
Kommunikation der Plattform - Werde ich über die Bearbeitung informiert?
Ja, via E-Mail erfahren Sie jeweils automatisch den aktuellen Status.
 
Krankenkasse - Ich besitze keine Schweizer Krankenversicherungsnummer (im Ausland versichert) - was muss ich im Feld Versichertennummer Krankenkasse eingeben?
Auf der Plattform eine willkürliche Nummer eingeben und eine Kopie des Befreiungsentscheides der KVG-Pflicht (falls vorhanden) hochladen.
 
Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt) - Können Personen mit einem Nebenwohnsitz den Dienst nutzen?
Nein, Sie müssen sich persönlich bei Ihrer Gemeinde melden.
 
Personenidentifikation - Sie können sich auf der Plattform nicht identifizieren. Was können Sie tun?
Sie müssen Ihre Angaben gut überprüfen. Sind die Daten korrekt eingeben, könnte ein technisches Problem vorliegen. Andernfalls könnte es an den formellen Voraussetzungen liegen, d.h. dass Sie den eUmzug gar nicht nutzen können, oder bei Ihrer bisherigen Anmeldung etwas nicht stimmt. Diesfalls müssen Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten Ihrer Wegzugsgemeinde melden.
 
Persönliche Abmeldung - Was passiert, wenn ich mich bei der Wegzugsgemeinde persönlich abgemeldet habe?
Sollte sich eine Person persönlich abmelden, kann sie momentan die Anmeldung nicht online durchführen. Dasselbe gilt, wenn die Wegzugsgemeinde nicht an eUmzug teilnimmt. Dieses Problem ist erkannt und wird baldmöglichst behoben.
 
Persönliche Vorsprache - Kann mich die Gemeinde zwingen, trotz eUmzug noch persönlich vorzusprechen?
Ja. Gemäss § 7c Abs. 3 ARV ist es falls nötig möglich, Sie persönlich vorsprechen zu lassen.

Trennung - Was passiert bei einer Trennung eines Ehepaares?
Nur die ausziehende Person meldet sich per eUmzug um. Die Wegzugsgemeinde wird allenfalls mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um die Richtigkeit zu prüfen..

Wegzug ins Ausland - Ich zügle ins Ausland, kann ich den Dienst eUmzug auch nutzen?
Nein, dies ist nicht vorgesehen.
 
Zuzug vom Ausland - Können Personen, welche vom Ausland zuziehen, den Dienst eUmzug auch nutzen?
Nein, dies ist nicht vorgesehen.
 
Neu erstellte Wohnung - Was kann ich tun, wenn ich meine neue Wohnung bzw. Adresse auf der Plattform nicht anwählen kann?
Ursache: Das System findet kein Gebäude (=EGID). Ohne EGID (eidgenössische Gebäudeidentifikator) kann keine Meldung verschickt werden. Somit fehlt das Gebäude im eidgenössichen Gebäude- und Wohnungsregister (GWR).
Lösung: Die Zuzugsgemeinde muss prüfen, warum das Gebäude (noch) nicht im GWR erfasst ist. Wenden Sie sich in diesen Fällen an die Zuzugsgemeinde.