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Konferenzielle Anhörung Änderung Kantonsverfassung Ombudsstelle
Der GFV BL nimmt Stellung im Rahmen der konferenziellen Anhörung zur Landratsvorlage betreffend die Änderung der Kantonsverfassung hinsichtlich die Ombudsstelle. Wir sind nicht einverstanden damit, dass die Ombudstelle künftig die Rechtmässigkeit, Zweckmässgkeit und Verhältnismässigkeit der Verwaltung gewährleisten muss. Das ist nicht ihre Aufgabe und würde - konsequent umgesetzt - zu einem massiven Ausbau der Stelle führen.